Ery Flemming: Atem- und Bewegungslehrerin
Yogalehrerin (BDY / EYU)
Seminarleiterin Rückentraining
Telefon:
Mobil:
E-Mail:
+49(0)30 / 791 65 86
+49(0)176 50 11 24 65
mail@yoga-trinity.de

Krankenkassenzuschuss für Yoga

Voraussetzungen für den Krankenkassenzuschuss

Krankenkassen legen in ihrem „Leitfaden Prävention" fest, welche Art von Vorsorgemaßnahmen förderungswürdig sind. Diese Entscheidung hängt von unterschiedlichen Kriterien ab. Ein Kriterium ist die Dauer der Ausbildungszeit und der Nachweis eines sog. Grundberufes. Dieser ändert sich aber häufig. Er muss thematisch in keiner Weise mit dem Unterrichten von Yoga in Verbindung stehen und sagt damit auch nichts über die Qualität des Unterrichtes aus.

Die von den Krankenkassen festgelegte Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre mit insgesamt 500 Unterrichtseinheiten. Die vom BDY nach einer Abschlussprüfung zertifizierten Yogalehrer/-innen mit der Bezeichnung „Yogalehrer/-in BDY/EYU" haben eine mindestens 4 Jahre dauernde Ausbildung mit mindestens 720 Unterrichtseinheiten absolviert.

Die von der Krankenkasse ausschließlich geförderten Präventionskurse dürfen eine bestimmte Zeitdauer von Unterrichtseinheiten pro Kurs nicht überschreiten. Da ich von der Qualität einer kontinuierlichen Yogapraxis überzeugt bin, biete ich keine Präventionskurse an.

BDY/EYU - Berufsverband der Yogalehrenden Deutschlands e.V.

Im BDY, dem „Berufsverband der Yogalehrenden Deutschlands e.V.", finden sich Yogaschulen und Yogalehrer/-innen unterschiedlicher Traditionen und Stile.

Um für den Yoga im nationalen Rahmen einen Qualitätsstandard sicherzustellen, wurden ethische Richtlinien und eine eigene Yoga-Lehrausbildung entwickelt, die 4 Jahre Ausbildung mit 720 Unterrichtseinheiten umfasst. Die vom BDY anerkannten Yoga-Ausbildungsschulen durchlaufen ein mehrstufiges Anerkennungsverfahren. Ich bin zertifizierte „Yogalehrer/-in BDY/EYU".